Klassische Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherungen sowie spezielle Charterversicherungen wie Skipperhaftpflicht- und Kautionsversicherungen
Aus unser langjährigen Erfahrung können wir einschätzen, was auf Chartercrews in verschiedenen Fällen zukommen kann, daher freuen wir uns, Sie an dieser Stelle auf das Versicherungsangebot der Hamburger Yachtversicherung Schomacker hinzuweisen zu können. Zusätzlich zu der Vollkaskoversicherung Ihres Charterbootes kann man sich u.a. mit folgenden Produkten absichern:

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG INKL. REISEABBRUCHVERSICHERUNG
Fällt der Skipper (Bootsführer) durch einen versicherten Grund aus, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn erstattet*. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil durch diese Versicherung gedeckt* (* komplette Erstattung sofern die Variante ohne 20% Selbstbeteiligung gewählt wurde).
KAUTIONSVERSICHERUNG
Wird die Yacht während des Törns beschädigt, ist die Chartergesellschaft berechtigt, die geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Diese Garantieversicherung für Charter-Kautionen deckt dieses finanzielle Risiko ab.
Bei der Kautionsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Diese Versicherung leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc.
SKIPPER-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Deckt Schäden an einer Charteryacht ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.
INSASSENUNFALLVERSICHERUNG
Deckt Unfälle ab, die der Skipper oder der Skipper und die Crew erlitten haben (basierend auf der Crewliste).
INSOLVENZVERSICHERUNG
Da Ihre Charterbuchung bei uns nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig und -fähig ist, da wir kein Reiseveranstalter, sondern Reiservermittler sind und somit keinen Sicherungsschein ausstellen können, können Sie bei Bedarf eine individuelle Insolvenz-Versicherung abschließen (kann man auch mit der Reiserücktrittsversicherung kombinieren).